Diese Frauen wagten es, Haut zu zeigen – und ein winziges Stück Stoff löste Empörung, Verbote und sogar Festnahmen aus

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Diese Frauen wagten es, Haut zu zeigen – und ein winziges Stück Stoff löste Empörung, Verbote und sogar Festnahmen aus

Nur wenige Tage vor der Vorstellung des neuen Badeanzugs hatte auf einem abgelegenen Atoll im Pazifik einer der ersten Atomtests der Nachkriegszeit stattgefunden. Das Ereignis beherrschte die Schlagzeilen und beschäftigte Menschen auf der ganzen Welt.

Reinhardt erklärte nie eindeutig, weshalb er seinem Entwurf den Namen „Bikini“ gab. Viele vermuteten jedoch, dass er auf eine ähnlich explosive Wirkung hoffte – geschäftlich ebenso wie gesellschaftlich. Andere sahen in der Bezeichnung einen Hinweis auf die exotische Ferne des Pazifiks. Wieder andere verglichen den Schock, den dieses winzige Kleidungsstück auslöste, unmittelbar mit der Gewalt einer atomaren Explosion.

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. An zahlreichen Stränden wurde der Bikini untersagt, weil sein Tragen als offene Auflehnung gegen die öffentliche Moral galt. Auch in Europa begegnete man ihm mit Misstrauen. In mehreren Badeorten wurden entsprechende Verbote verhängt, und in öffentlichen Schwimmbädern blieb der Zweiteiler teilweise bis in die siebziger Jahre unerwünscht. Einige kommunistische Gruppen verurteilten ihn sogar als Symbol kapitalistischen Verfalls und moralischer Zügellosigkeit.

Papst Clemens XII. bezeichnete den Bikini als sündhaft. Mehrere europäische Regierungen und Kommunalverwaltungen gingen noch weiter und untersagten das Tragen besonders knapper Badeanzüge zeitweise vollständig.

Zu den bekanntesten Vorfällen gehört die Geschichte des österreichischen Models Anna Feldmann. Im Jahr 1952 wurde sie aufgefordert, einen beliebten Ostseestrand zu verlassen, weil ihr von Pauline Steinbach entworfener Bikini als zu freizügig galt.

Ein einziges Foto wurde später zum Sinnbild der gesamten Auseinandersetzung darüber, ob Frauen an öffentlichen Stränden einen Bikini tragen durften. Die Aufnahme soll an der deutschen Ostseeküste entstanden sein.

Auf dem Schwarz-Weiß-Bild, das in den vergangenen Jahren immer wieder in sozialen Netzwerken auftauchte, steht ein Mann in weißer Uniform neben einer jungen Frau im Bikini. Häufig wird behauptet, die Szene sei 1957 in Travemünde aufgenommen worden. Nach der bekanntesten Version der Geschichte handelt es sich bei dem Mann um einen Polizisten, der der Frau allein wegen ihres Badeanzugs ein Bußgeld auferlegt.

Im Jahr 2023 wurde das Bild erneut in einem großen Diskussionsforum veröffentlicht. Der Beitrag erhielt mehr als 31.000 positive Bewertungen und rund 1.400 Kommentare. Unter dem Foto stand: „Ein Polizist bestraft eine Frau, weil sie einen Bikini trägt, 1957.“

Doch zeigte das Bild wirklich, was diese Bildunterschrift behauptete?

Die Aufnahme selbst ist authentisch. Hinweise auf eine nachträgliche digitale Bearbeitung wurden nicht gefunden. Was in jenem Moment tatsächlich geschah, bleibt dennoch unklar. Es existiert kein eindeutiger Beweis dafür, dass die Frau wegen ihres Badeanzugs eine Geldstrafe erhielt. Manche vermuten eine inszenierte Szene mit einem Model oder einer Schauspielerin. Andere halten es für möglich, dass der Beamte aus einem völlig anderen Grund mit ihr sprach.

Trotz dieser offenen Fragen entfaltete das Foto eine enorme Wirkung.

Johannes Brandt, Leiter eines norddeutschen Stadtarchivs, bestätigte gegenüber einem Faktenprüfportal, dass es zu jener Zeit tatsächlich Vorschriften über zulässige Badekleidung gegeben hatte. Die konkrete Geschichte hinter der berühmten Aufnahme konnte aber auch er nicht zweifelsfrei klären.

Brandt verwies auf eine Verordnung aus dem Jahr 1932. Darin wurde das Baden in öffentlichen Bereichen „in vollständiger Nacktheit oder in anstößiger Badebekleidung“ untersagt. Formal blieb die Regelung über Jahrzehnte bestehen, wurde jedoch je nach Ort und Zeit höchst unterschiedlich angewendet.

Wahrscheinlich werden wir nie erfahren, was sich in diesem Augenblick am Strand wirklich abspielte. Dennoch spiegelt das Foto eine sehr reale Spannung jener Jahre wider. Ein Bikini konnte nicht nur Blicke auf sich ziehen – er konnte einer Frau auch ernsthaften Ärger einbringen.

Erst in den sechziger Jahren setzte sich der Bikini allmählich auf breiter Ebene durch. Gesellschaftliche Veränderungen machten den Weg für mutigere Schnitte und ein neues Verständnis weiblicher Selbstbestimmung frei.

Selbst damals blieb die Öffentlichkeit tief gespalten. In konservativ geprägten Gegenden galten die knappen Zweiteiler weiterhin als Angriff auf Moral, Familie und gesellschaftliche Ordnung.

Ein Beispiel dafür war die Filmproduktionsordnung, die seit 1934 das Erscheinungsbild von Schauspielerinnen auf der Leinwand regelte. Zweiteilige Badeanzüge durften zwar gezeigt werden, der Bauchnabel musste jedoch verborgen bleiben. Eine katholische Sittenvereinigung forderte Filmschaffende im deutschsprachigen Raum und im Ausland sogar dazu auf, den Bikini vollständig von der Kinoleinwand zu verbannen.